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Neue Limitbeträge für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen

Nach den uns vorliegenden Informationen ändern sich für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen ab Januar 2010 die Limitbeträge für die Abrechnung an die Pflegekassen im SGB XI-Bereich.

Anleitungen zur Änderung der Limitbeträge:

Wir stellen Ihnen die Anleitungen zur Änderung der Limitbeträge SGB XI-Bereich zum Download als PDF-Dateien zur Verfügung.

Anleitung für ambulante Pflegeeinrichtungen        Anleitung für stationäre Pflegeeinrichtungen