Neue Limitbeträge in den Pflegestufen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen
Ab 01.01.2012 gelten im Rahmen des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflegeweiterentwicklungsgesetz - PfWG) neue Limitbeträge in den Pflegestufen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.
Die genauen Limitbeträge für die einzelnen Pflegestufen, sowie die Vorgehensweise zur Hinterlegung in Ihrer Software erfahren Sie in den folgenden Anleitungen:


