Bei der stationären indikatorengestützten Qualitätsprüfung werden die indikatorbezogenen Daten der Pflegeeinrichtungen an eine elektronische Datenannahmestelle (aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH in Göttingen) geliefert.
Die Daten wurden in den Maßstäben und Grundsätzen für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege veröffentlicht.
All Ihre Fragen zum allgemeinen Ablauf, insbesondere der technischen und softwareseitigen Voraussetzungen, Fristen und welche Daten übermittelt werden müssen, werden Ihnen ausführlich unter https://www.das-pflege.de/faq beantwortet und wir möchten Sie bitten, diese Plattform zu nutzen.
Sie haben sich registriert und einen Stichtag erhalten, wie geht es im ACS-Heim weiter?
Bis zum 30. Juni 2020 läuft die Testphase und innerhalb dieser ist eine einmalige Übermittlung der Datensätze vom Gesetzgeber vorgegeben. Diese Übermittlung kann zu einem beliebigen Zeitpunkt durchgeführt werden. Die Ergebnisse dieser Übermittlungen werden nicht veröffentlicht.
Außerdem können Sie bis zum 30. Juni 2020 jederzeit weitere (Test-)Datenlieferungen an die Annahmestelle übermitteln. Für diese Datenlieferungen werden keine zeitraumübergreifenden Auswertungen durchgeführt und die Ergebnisse werden ebenfalls nicht veröffentlicht.
Die verpflichtenden Stichtage für die Daten Ihrer Einrichtung gelten erst ab dem 1. Juli 2020.
Haben Sie also Ihren Stichtag auf 01.10. festgelegt, gilt dieser verbindlich erst ab 01.10.2020. Bis zum 30.06.2020 müssen Sie lediglich eine einmalige Übergabe durchführen, die zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der Testphase erfolgen kann.
Derzeit warten wir auf die Veröffentlichung der Spezifikationen, die voraussichtlich im September 2019 zur Verfügung gestellt werden sollen. Mittels dieser Spezifikationen können unsere Programmierer eine Schnittstelle zur Verfügung stellen, die die geforderten Daten direkt aus Ihrem ACS-Heim an die Datenannahmestelle sendet.
Erst wenn wir, die bis zum heutigen Tag noch nicht veröffentlichten Spezifikationen, in unserer Software ACS-Heim umgesetzt haben, können wir genauere Auskünfte geben und werden ein Update für ACS-Heim an Sie ausliefern. Mit diesem Update wird es Ihnen möglich sein, den Erhebungsbogen mit den relevanten Daten für die geforderten Bewohner zu erstellen. Soweit es möglich ist, werden die Daten dabei automatisiert ausgefüllt. Daten, die aufgrund fehlender Erfassung im ACS-Heim nicht automatisch übernommen werden können, müssen vor der Übergabe nachgepflegt werden.
Gern stehen wir Ihnen dann wieder mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen Sie bei der Übermittlung der Daten.