Im Rahmen des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematik Infrastruktur erstellt das BfArM ein Beschäftigtenverzeichnis.
Ab 01.01.2023 wird für alle Einrichtungen der ambulanten Pflege die Listung aller Mitarbeiter (welche in der Pflege tätig sind) innerhalb eines bundesweiten Beschäftigungsverzeichnisses Pflicht.
Hierzu steht Ihnen die zugehörige Anleitung zur Verfügung.
ab Version 9.1.0.481 von ACS-Ambulance
Anmeldung zum Online-Seminar hier.